Allgemeine Geschäftsbedingungen

da´Sporrer [Hotel : Wirtshaus]

Abschluß des Vertrages

  • Zwischen dem Gast und dem Hotel-Wirtshaus da´Sporrer kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von dem Hotel-Wirtshaus da´Sporrer zugesagt wurden. Dem Hotel Wirtshaus da´ Sporrer steht es frei, Buchungen Zimmerbuchungen in Textform zu bestätigen.
  • Wird für die Reservierung vom Hotel-Wirtshaus da´Sporrer eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
  • Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
  • Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel-Wirtshaus da´Sporrer bis 7 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
  • Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel-Wirtshaus da´Sporrer zulässig.

An- und Abreise

  • Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
  • Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
  • Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht bzw. wurde dies dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer nicht mitgeteilt, dass der Gast nach 20:00 Uhr anreist, kann das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer über die Zimmer anderweitig verfügen.
  • Anreise am Sonntag ist nur bis 15:00 Uhr möglich, da das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer für den Rest des Tages geschlossen und die Rezeption nicht mehr besetzt ist. Anreise nach 15:00 Uhr ist nur nach Vereinbarung und Bestätigung vom Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer möglich.

Leistungen

  • Der vertragliche Leistungsumfang des Hotel-Wirtshaus da´Sporrer ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
  • Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotel-Wirtshauses da´Sporrer mit dem Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
  • Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten oder Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
  • Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

Zahlung

  • Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen mit der Abreise des Gastes fällig.
  • Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer eine Zwischenrechnung erstellen.
  • Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel-Wirtshaus da´Sporrer die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer vorbehalten.
  • Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel-Wirtshaus da´Sporrer eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
  • Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotel-Wirtshauses. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
  • Zahlungen von Kreditkartenunternehmen oder Schecks erfolgen lediglich erfüllungshalber.

Stornierungen

  • Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
  • Logis
    Eine Stornierung ist bis zum 7. Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. Danach und bei nicht
    Anreise berechnet der Gasthof Sporrer 80% des Arrangement- bzw. Übernachtungspreises.

Haftung

  • Der Gast oder der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
  • Das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
  • Das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer gegen Erteilung einer Quittung zur  Aufbewahrung gegeben.
  • Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer bereitgestellten Abstellplatz geparkt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hotel-Wirtshauses da´Sporrer abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel-Wirtshaus nicht.
  • Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer wird ausgeschlossen.

Kündigung

  • Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  • Hat das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
  • Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von dem Hotel-Wirtshaus da´Sporrer in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

Sonstiges

  • Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant, Gasthaus, etc. dürfen Tiere nur nach Einwilligung des Hotel-Wirtshaus da´Sporrers mitgebracht werden.
  • Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
  • Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Monate.
  • Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
  • Internet, Parkplatzgebühren und Getränke auf dem Zimmer sind Inklusivleistungen im Zimmerpreis und werden mit Hausinterner Kalkulation rechnerisch angesetzt.
  • Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

Allgemeines

  • Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  • Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von dem Hotel-Wirtshaus da´ Sporrer schriftlich bestätigt worden sind.
  • Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
  • Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.